Künftig keine Zweitgutachten mehr bei Bachelor-Arbeiten
Künftig wird auf Zweitgutachten bei der Korrektur von Bachelor-Arbeiten verzichtet. Einzig bei Erstgutachten mit dem Ergebnis „nicht bestanden“ wird ein Zweitgutachten erstellt.
Künftig wird auf Zweitgutachten bei der Korrektur von Bachelor-Arbeiten verzichtet. Einzig bei Erstgutachten mit dem Ergebnis „nicht bestanden“ wird ein Zweitgutachten erstellt.