Bachelor Politikwissenschaft
Der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft
Über den Studiengang
Der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft beginnt immer im Wintersemester (Regelstudienzeit: 6 Semester) und vermittelt grundlegende Fachkenntnisse in der gesamten Breite des Faches: „Politische Philosophie, Politische Theorie und Ideengeschichte“, „Analyse und Vergleich politischer Systeme“, „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland“, „Internationale Beziehungen“. Alleinstellungsmerkmale des Erlanger Instituts sind zudem die Bereiche „Menschenrechte und Menschenrechtspolitik“ sowie „Politik in Außereuropäischen Regionen“ (Naher Osten, Südostasien, Regionenforschung). Teil des Studiengangs ist zudem eine wissenschaftstheoretische Propädeutik, eine fundierte Ausbildung in sozialwissenschaftlicher Methodenlehre und ein Modul zur berufsbezogenen Zusatzqualifikation. Eine außerordentlich günstige Betreuungsrelation ermöglicht ein intensives Studieren, das von engem Kontakt und einer ausgeprägten Kommunikationskultur zwischen Studierenden und Lehrenden getragen ist. Internationale Austausch- und Kooperationsprogramme (u.a. mit renommierten Universitäten in Ägypten, Finnland, Frankreich, Italien, Israel, Polen, Schweden, Türkei, Ungarn, USA) ermöglichen den Studierenden, ein Auslandssemester in den Studiengang zu integrieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad „Bachelor of Arts“ (B.A.) verliehen.
Vertiefende Informationen zum Bachelorstudiengang
Zentrale Dokumente für Ihren Bachelorstudiengang Politikwissenschaft können Sie im rechten Bereich dieser Seite unter „Download“ einsehen. In den Modulhandbüchern finden sie beispielsweise für jedes Modul weiterführende Informationen zu den Inhalten, Lernzielen und Kompetenzen, zu den verantwortlichen Lehrpersonen uvm.
Wichtige Hinweise rund um den Studiengang
- Das jeweils semesteraktuelle Modulhandbuch zum Studiengang finden Sie auf dieser Seite im Bereich oben rechts unter „Aktuelles“.
- Auf ein Zweitgutachten bei der Korrektur von Bachelor-Arbeiten wird verzichtet. Einzig bei Erstgutachten mit dem Ergebnis „nicht bestanden“ wird ein Zweitgutachten erstellt.
- Lediglich per Email eingereichte Anträge auf Anrechnung von Praktika können künftig nicht mehr bearbeitet werden. Zur Anrechnung ist es unbedingt erforderlich, dass neben einem von den Studierenden selbst verfassten Praktikumsbericht von etwa 2-3 Seiten Länge und einem Praktikumszeugnis (jeweils in Papierform) ein ausgefülltes und unterschriebenes Anrechnungsformular bei PD Dr. Thorsten Winkelmann eingereicht wird.
- Die novellierte Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang in Politikwissenschaft, die für alle Studierenden gilt, die ihr Studium im Wintersemester 2010/11 oder später aufgenommen haben, sieht eine Verpflichtung zum Besuch eines Kolloquiums nicht mehr vor. Allen Studierenden im Erstfach, die ihre Bachelorarbeit im Fach Politikwissenschaft schreiben werden, wird jedoch dringend empfohlen, im 5. oder 6. Fachsemester das Kolloquium zu besuchen, das vom Themensteller ihrer Bachelorarbeit angeboten wird, denn diese Veranstaltungen dienen der vorbereitenden Diskussion der Abschlussarbeiten.
- Bitte beachten Sie, dass die Bachelorarbeiten im Prüfungsamt (Halbmondstraße 6) eingereicht werden müssen. Einzureichen sind zwei gedruckte und gebundene Exemplare sowie eine maschinenlesbare elektronische Fassung (CD-Rom).
- Das Fach Politikwissenschaft im Bachelorstudiengang kann auch im Teilzeitstudium studiert werden. Den entsprechenden Studienplan finden Sie in der Dokumentenübersicht im Bereich rechts.
- Für alle Studierenden der Politikwissenschaft als Erstfach im Bachelorstudiengang gilt, dass der Nachweis von Englischkenntnissen durch den Abschluss von „Englisch Level 2“ geführt werden muss. Ergibt der obligatorische Einstufungstest, dass diese Kenntnisse bereits vorliegen, muss an Stelle der Sprachausbildung ein achtwöchiges Praktikum absolviert werden. Nur wenn insgesamt 10 ECTS investiert werden müssen, um „Level 2“ abzuschließen, entfällt die Pflicht zur Ableistung eines Praktikums. Müssen dazu nur 5 ECTS erworben werden, beträgt die Dauer des verpflichtend zu absolvierenden Praktikums vier Wochen. Bitte beachten Sie hier das Infoblatt des Sprachenzentrums weiter oben auf dieser Seite.
- Nach § 28 der ABMStPO/Phil. muss dem Prüfungsamt spätestens bis zum Ende des vierten Semesters ein Nachweis über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, worunter Englisch sein muss, vorgelegt werden. Dieser Nachweis wird in der Regel durch das Abiturzeugnis (Spracherwerb in drei aufsteigenden Schuljahren mit mindestens der Note „ausreichend“ im letzten Zeugnis) oder den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Sprachkursen der Niveaustufe UNIcert I geführt. Die Studierenden sind aufgefordert, die entsprechenden Nachweise im Prüfungsamt vorzulegen. Dort wird durch einen Vermerk in campo die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung dokumentiert. Künftig wird campo durch eine neue Funktion ergänzt, welche die Studierenden so lange erinnern wird, bis sie den Nachweis über ihre Fremdsprachenkenntnisse im Prüfungsamt vorgelegt haben. Diese Regelung gilt unabhängig von den Bestimmungen zum Eignungstext in Englisch für die Erstfachstudierenden.