Master Politikwissenschaft
Der Masterstudiengang am Institut für Politische Wissenschaft
Allgemeine Informationen über den Studiengang
Der Erlanger Masterstudiengang Politikwissenschaft beginnt sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester und bietet seinen Studierenden eine forschungsnahe akademische Ausbildung, die die ganze Breite des Faches abdeckt: „Politische Theorie und Ideengeschichte“, „Analyse und Vergleich politischer Systeme“, „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland“, „Internationale Beziehungen“. Als Besonderheiten enthält er darüber hinaus Angebote in den Bereichen „Politik in Außereuropäischen Regionen“ (Naher Osten, Südostasien, Regionenforschung), „Menschenrechte und Menschenrechtspolitik“ sowie „Internationale Politische Ökonomie“. Eine fundierte Ausbildung in sozialwissenschaftlicher Methodenlehre sowie die Möglichkeit, wissenschaftstheoretische Fragen zu vertiefen, sorgen dafür, dass die Absolventen des Studiengangs nicht nur wichtige Kompetenzen für den außerakademischen Stellenmarkt besitzen, sondern zugleich zu methodisch anspruchsvollem wissenschaftlichen Arbeiten in der Politikwissenschaft befähigt werden.
Eine außerordentlich günstige Betreuungsrelation ermöglicht ein intensives Studieren, das von engem Kontakt und einer ausgeprägten Kommunikationskultur zwischen Studierenden und Lehrenden getragen ist. Ein Teil der Lehrveranstaltungen wird in englischer Sprache angeboten.
Internationale Austausch- und Kooperationsprogramme (u.a. mit renommierten Universitäten in Ägypten, Finnland, Frankreich, Italien, Israel, Polen, Schweden, Türkei, Ungarn, USA) ermöglichen den Studierenden, ein Auslandssemester in den Studiengang zu integrieren. Innerhalb des Masterstudiengangs besteht die Möglichkeit, individuelle Schwerpunktbildungen in bis zu drei der politikwissenschaftlichen Teilbereiche vorzunehmen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad „Master of Arts“ (M.A.) verliehen.
Vertiefende Informationen zum Masterstudiengang
Zentrale Dokumente für Ihren Masterstudiengang Politikwissenschaft können Sie im rechten Bereich dieser Seite unter „Download“ einsehen, so zum Beispiel das Modulhandbuch für Masterstudiengang. Sie finden darin für jedes Modul weiterführende Informationen zu den Inhalten, Lernzielen und Kompetenzen, zu den verantwortlichen Lehrpersonen uvm. Die semesteraktuelle Version finden Sie stets auf dieser Seite im rechten oberen Bereich.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen für den Masterstudiengang Politikwissenschaft erfolgen auf der Basis des Nachweises von mindestens 140 ECTS aus dem BA-Studiengang online über campo.
Masterstudiengang Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Öffentliches Recht
Seit dem Wintersemester 2008/09 besteht die Möglichkeit, an der Universität Erlangen-Nürnberg die Fächer Politikwissenschaft und Öffentliches Recht im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang zu studieren. Die Kooperation zwischen dem Institut für Politische Wissenschaft und dem Fachbereich Rechtswissenschaft hat sich bewährt. Mehr Informationen finden sich auf der Homepage der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Masterstudiengang Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Digitalisierung und gesellschaftlichen Wandel
Ab dem Wintersemester 2021/22 besteht die Möglichkeit, an der Universität Erlangen-Nürnberg die Fächer Politikwissenschaft und den Schwerpunkt Digitalisierung und gesellschaftlichen Wandel zu studieren. Zulassungsvoraussetzung sind 30 ECTS-Punkte im Bereich der Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften oder Digitalen Transformation.
Wichtige Hinweise rund um den Studiengang
- Das jeweils semesteraktuelle Modulhandbuch zum Studiengang finden Sie auf dieser Seite im Bereich oben rechts unter „Aktuelles“.
- Die Studierenden im Masterstudiengang, die ihr Freies Ergänzungsstudium absolvieren, werden gebeten, die Titel und Prüfungsnummern der Lehrveranstaltungen, die sie besuchen werden, per Email an PD Dr. Thorsten Winkelmann zu übermitteln. Wenn die Wahl auf das Modul aus dem Nahoststudiengang von Prof. Dr. Demmelhuber oder das Migrationsmodul von Prof. Dr. Bendel fällt, kann die Meldung entfallen. Alle Lehrveranstaltungen, die im Freien Ergänzungsstudium nachgefragt werden, werden anschließend unter der Prüfungsnummer 5874 zusammengefasst, wodurch die Prüfungsanmeldung und Notenverbuchung problemlos möglich werden.
- Bitte beachten Sie, dass die Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft geändert wurde. Die Neuregelung bezieht sich ausschließlich auf die Module, die im 2. Fachsemester studiert werden. Sie betrifft alle Studierenden, die den Studiengang im Wintersemester 2014/15 oder später aufnehmen. Im 2. Fachsemester müssen künftig die Module „Internationale Politische Ökonomie“ und „Methoden der empirischen Sozialforschung“ verpflichtend besucht werden.
- Der Studienplan sieht unter anderem die Ableistung „freier Studienleistungen“ im Umfang von insgesamt 10 ECTS vor. Diese sollten möglichst in Form zweier Module eingebracht werden. Für die Wahl entsprechender Angebote anderer Fächer gibt es keinerlei inhaltliche Vorgaben. Wichtig ist nur, sich des Einverständnisses der betroffenen Dozenten zu versichern. Ist dies gegeben, ist es unbedingt erforderlich, die gewählten Lehrveranstaltungen samt der Prüfungsnummer, unter der selbige vom jeweiligen Fach an campo gemeldet wurden, per Mail an PD Dr. Winkelmann mitzuteilen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle gewählten Veranstaltungen unter unserer Prüfungsnummer für die freien Studienleistungen in campo aufgenommen werden, wodurch eine problemlose Prüfungsanmeldung möglich wird. Entsprechende Mitteilungen müssen Dr. Thorsten Winkelmann bis spätestens Ende der ersten Vorlesungswoche erreichen. Die Prüfungsnummern sollten den Dozenten bzw. den Studiengangverantwortlichen bzw. den Sekretariaten der betroffenen Studiengänge bekannt sein.
- Bitte beachten Sie, dass die Masterarbeiten im Prüfungsamt (Halbmondstraße 6) eingereicht werden müssen. Einzureichen sind zwei gedruckte und gebundene Exemplare sowie eine maschinenlesbare elektronische Fassung (CD-Rom).
- Die Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge sieht vor, dass die Masterarbeiten in lediglich zwei Exemplaren einzureichen sind. Kandidatinnen und Kandidaten, die möchten, dass ihre Masterarbeiten nach Abschluss nach Abschluss des Prüfungsverfahrens in den Bestand der Universitätsbibliothek übernommen und dort auch ausgeliehen werden können, werden gebeten, ein drittes Exemplar einzureichen. Dieses Exemplar muss folgende mit Unterschrift versehene Erklärung beinhalten: „Der/die Unterzeichnende erklärt sich mit der Einsichtnahme in die Masterarbeit durch Dritte nach Beendigung des Prüfungsverfahrens einverstanden. Er/sie erklärt, dass ein Exemplar der Masterarbeit im Bestand der Universitätsbibliothek archiviert und zur Einsichtnahme freigegeben wird. Diese Erklärung ist bindend und kann nicht widerrufen werden.“
- Als Prüfungsberechtigte gelten: Prof. Dr. Petra Bendel; Prof. Dr. Dr. Heiner Bielefeldt, Prof. Dr. Marco Bünte, Prof. Dr. Thomas Demmelhuber, Prof. Dr. Sandra Eckert, Prof. Dr. Michael Krennerich; Prof. Dr. Katrin Kinzelbach; Prof. Dr. Eva Marlene Hausteiner; PD Dr. Thorsten Winkelmann;