Wissenschaftsfreiheit ist eine Voraussetzung für Forschung und Innovation. Tatsächlich haben sich die meisten Länder der Welt, 171 an der Zahl, im Rahmen des UN-Sozialpakts rechtlich verbindlich dazu verpflichtet, „die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten“ (Artikel 15.3 ICESCR). Diese de jure Verpflichtung sollte nicht mit der de facto Realisierung von Wissenschaftsfreiheit verwechselt werden. Diese de facto Realisierung untersucht der Index der Wissenschaftsfreiheit.
Der unter Beteiligung der FAU entstandene, und gemeinsam mit dem V-Dem Institut jährlich aktualisierte Academic Freedom Index (AFI) liefert den bisher umfangreichsten Datensatz zum Thema Wissenschaftsfreiheit. Der AFI besteht aus fünf Einzelindikatoren: Freiheit der Forschung und Lehre; Freiheit des akademischen Austauschs und der Wissenschaftskommunikation; Institutionelle Autonomie; Campus-Integrität sowie die akademische und kulturelle Ausdrucksfreiheit.
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